Das neue Pflegestärkungsgesetz

Das neue Pflegestärkungsgesetz ist seit dem 1.1.2017 in Kraft getreten und somit auch die neuen Pflegegrade.
Dieses hat bei vielen Patienten und Angehörigen teilweise zu Verwirrung geführt. Selbstverständlich können Sie sich ganz unabhängig wie gehabt bei uns beraten lassen.
Aber auf diesem Wege möchte ich Ihnen auch eine Möglichkeit aufzeigen, dass Sie sehr interessante und informative Broschüren kostenlos bestellen können. Auch wir arbeiten sehr gerne mit diesen Broschüren und können anhand dieser unseren Patienten alle Leistungen im Überblick aufzeigen.
Zu einem Pflegegrad gehört nicht nur das Pflegegeld sondern auch die Pflegesachleistung, die Kombinationsleistung, die Pflegehilfsmittel, die Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson, die Kurzzeitpflege, die Tagespflege, Wohnraumverbesserungsmaßnahmen, Leistungen bei vollstationärer Pflege und natürlich auch die Entlastungsbeträge und einiges mehr.
Alleine jetzt, nach dieser Aufzählung, können Sie nachvollziehen, wie verwirrend die Leistungen der Pflegeversicherung sein können.
Ausführliche Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung der kostenlosen Broschüren finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums: http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/