Wir gratulieren…

Heute hat auch unsere Kollegin Klaudia die Prüfung bestanden. Sie darf sich nun Betreuungsassistentin nach §43b, §53b und §45a SGB XI nennen.
Wir sind super stolz auf sie, da sie fürchterliche Angst vor der Prüfung hatte. Aber es zeigt doch, dass man sich ein Herz fassen kann und einem auch alles gelingen kann, wenn möchte. Und das Ergebnis: Sie hat sowohl den schriftlichen als auch den mündlichen Teil mit sehr gut bestanden.